lebensbeendende handlungen ethik medizin und rech mmung erfolgen. Definition und Abgrenzung Aktive Sterbehilfe: Gezielte Verabreichung von Mitteln, um den Tod herbeizuführen. Passive Sterbehilfe: Unterlassen oder Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. assistierter Suizid: Unterstützung bei der Selbsttötung durch Bereitstellung der Mittel. Et A Alberta Grady IV Jan 15, 2026